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Abstrakte Verweisung

Kurzdefinition

Eine Vertragsklausel, mit der der Versicherer auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen darf, statt zu zahlen — gute Tarife verzichten darauf.

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel aus den Bedingungswerken der BU-Versicherung: Sie erlaubt dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn die versicherte Person zwar ihren eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber — abstrakt, also unabhängig von einer tatsächlich vorhandenen Stelle — noch einen anderen Beruf ausüben könnte, der ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

Das Wort „abstrakt“ ist der Kern des Problems: Es kommt nicht darauf an, ob es diesen anderen Beruf für dich real gibt, ob eine Stelle frei ist oder ob du sie bekämst — es genügt, dass du ihn theoretisch ausüben könntest. Ein Dachdecker mit kaputtem Rücken könnte theoretisch im Baustoffhandel beraten; mit abstrakter Verweisung kann der Versicherer allein mit diesem Argument die Rente verweigern.

Ganz schrankenlos ist aber auch die abstrakte Verweisung nicht: Der Vergleichsberuf muss der bisherigen Lebensstellung entsprechen — also nach Einkommen und sozialem Ansehen vergleichbar sein und darf weder über- noch unterfordern. Die verbreitete Angst, „dann verweisen sie mich eben auf den Pförtner“, trägt deshalb meist nicht: Ein deutlich schlechter bezahlter oder deutlich ansehensärmerer Job ist kein zulässiges Verweisungsziel. Ein erheblicher Nachteil bleibt die Klausel trotzdem — sie verschiebt den Streit nur auf die Frage, was „vergleichbar“ ist.

Die gute Nachricht: In der modernen BU-Versicherung ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung längst Standard — die marktüblichen Bedingungswerke verzichten im Leistungsfall ausdrücklich darauf. Prüfen sollte man es trotzdem, aus zwei Gründen. Erstens stecken die Details in den Bedingungen: Manche Tarife verzichten nur bei erstmaliger Prüfung, nicht bei der Nachprüfung — also der späteren Kontrolle, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Zweitens sind ältere Verträge ein klassischer Fundort für die Klausel: Wer einen BU-Vertrag aus früheren Jahren hält, sollte wissen, ob er sie enthält.

Ein Beispiel für die praktische Bedeutung: Eine Physiotherapeutin mit Handverletzung kann ihren Beruf nicht mehr ausüben. Mit Verzicht auf abstrakte Verweisung zählt genau das — ihr Beruf, so wie sie ihn zuletzt ausgeübt hat. Ohne Verzicht könnte der Versicherer auf eine theoretische Bürotätigkeit im Gesundheitswesen verweisen und die Zahlung ablehnen.

Für Bestandsverträge ist die Klausel ein häufiger Anlass für eine Zweitmeinung: Ob sich ein Wechsel in einen moderneren Tarif lohnt, hängt neben dem Alter und den Gesundheitsfragen auch davon ab, wie gravierend solche Altlasten im bestehenden Bedingungswerk sind. Pauschal beantworten lässt sich das nicht — lesen, vergleichen und ehrlich abwägen schon.

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