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IT-Beraterin, 33, Gebärmuttermyom und Neurodermitis bei zwei Versicherern

IT-Beraterin · 33 Jahre ·

Der Fall in Kürze

Eine IT-Beraterin, 33, in reiner Bürotätigkeit fragte zwischen Dezember 2025 und Mai 2026 über vier dokumentierte Prüfprotokolle bei zwei Versicherern an; angegeben waren sechs Gesundheitsbereiche, darunter ein vollständig entferntes Gebärmuttermyom ohne Hinweise auf Bösartigkeit und Hautthemen einschließlich Neurodermitis. Das Myom erhielt in allen vier Protokollen das Einzelvotum „Gebärmuttermyom: Normalannahme“, einmal doppelt, weil das Myom über zwei Fragen angegeben war. Die einzige Ausschlussklausel galt der Haut: bei einem Versicherer kausal begrenzt auf die Neurodermitis und nachgewiesene Folgen, beim anderen für Erkrankungen der Haut insgesamt.

Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.

Ausgangslage

Eine IT-Beraterin, 33, reine Bürotätigkeit. In ihren Unterlagen standen sechs Gesundheitsbereiche, darunter ein Gebärmuttermyom, vollständig entfernt und ohne Hinweise auf Bösartigkeit, sowie Hautthemen einschließlich Neurodermitis. Im Gesundheitsfragebogen wartete darauf unter anderem die Tumor-Frage, die als Beispiele ausdrücklich „geschlechtsspezifische Tumoren (Brust, Gebärmutter, Eierstöcke, Prostata)“ nennt. Was richtet so ein Wort im Antrag an?

Vorgehen

Alle sechs Bereiche wurden vollständig aufbereitet und zwischen Dezember 2025 und Mai 2026 bei zwei Versicherern angefragt, zweimal bei Versicherer A, zweimal bei Versicherer B, jedes Mal über ein dokumentiertes Prüfprotokoll. Zum Myom verlangte die Risikoprüfung zwei Antworten: „Gibt/Gab es Hinweise auf eine bösartige Erkrankung?“ und „Wurde/n das Myom/die Myome vollständig entfernt?“ Nein und ja, so stehen die Antworten in den Protokollen. Im Protokoll vom 27. Mai 2026 bei Versicherer B war das Myom zudem an zwei Stellen angegeben: einmal unter den Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane, ein zweites Mal über die Frage nach Operationen und Krankenhausaufenthalten der letzten zehn Jahre.

Ergebnis

Das Myom bekam in allen vier Protokollen wörtlich dasselbe Einzelvotum: „Gebärmuttermyom: Normalannahme“. Am 27. Mai 2026 stand es sogar doppelt im Ergebnis, weil es über zwei Fragen angegeben war; die zweite Zeile lautete „Myom: Normalannahme“. Verhandelt wurde woanders. In allen vier Voten galt die einzige Ausschlussklausel der Haut: Versicherer A begrenzte sie kausal auf „die Neurodermitis und nachgewiesene Folgen“, Versicherer B schloss „Erkrankungen der Haut (z.B. entzündliche, ekzematöse und allergische Erkrankungen)“ insgesamt aus. Dieselbe Vorgeschichte, zwei verschieden breite Klauseln. Die Mandantin entschied sich am Ende für 2.000 Euro Monatsrente statt der empfohlenen 2.499 Euro. Vier Voten sind eine Praxisbeobachtung nach Beratung und Versichererauswahl, keine Annahmequote und kein Versicherervergleich.

Lehre

Das Wort Tumor im Befund hat hier nichts entschieden. Viermal wurde das Myom geprüft, viermal stand am Ende Normalannahme. Verhandelt wurde stattdessen über die Haut. Wenn du also ein entferntes Myom angeben musst und vor der Tumor-Frage zögerst: In diesem Fall standen dahinter zwei dokumentierte Antworten, keine Hinweise auf Bösartigkeit und die vollständige Entfernung. Der zweite Punkt wiegt schwerer. Zwei Versicherer haben dieselbe Vorgeschichte unterschiedlich breit ausgeschlossen, der eine kausal begrenzt auf die Neurodermitis, der andere für die Haut insgesamt. Im Leistungsfall ist das nicht dieselbe Klausel. Welche Formulierung du bekommst, siehst du erst, wenn mehrere Voten nebeneinander liegen, und genau das leistet die anonyme Risikovoranfrage.

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